SCHRICKEL Hebe- und Lagertechnik - Industriemontagen - Telefon: +49 (0) 3624 311935
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SCHRICKEL Hebe- und Lagertechnik

Suhler Str. 7

99885 Ohrdruf

 

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Mo.-Fr. 9:00-12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Belastungs- warnhinweisschild nach DIN EN 15635

Regalprüfung nach DIN EN 15635

Wir sind der zertifizierte Fachbetrieb für die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635.

Diese sollen je nach Bedarf durchgeführt werden jedoch einmal im Jahr. Wir bieten Ihnen eine Regalprüfung aller Ihrer Regalsysteme, unabhängig vom Hersteller an. Diesen Service bieten wir Ihnen bundesweit an.

Rechtsgrundlagen:

BGR 234   Ziffer 6 Prüfung

6.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

Über das Prüfergebnis sind Aufzeichnungen zu führen.

Auszug der Bertriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel


1. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.

Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sichen Funktion dieses Arbeitsmittel zu überzeugen.

Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.

2. Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen Können, hat der Arbeitgeger die Arbeitsmittel entsprechend den nach §3 Abs.3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Person überprüften und erforderlichenfalls erproben zu lassen.

Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel einer außerordentlichen Überprüfung durch hierzubefähigte Personen unverzüglich zu unterziehen, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können.

3. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.

4. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Prüfung den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 genügen.

Nach Dürchführung der Inspektion, wird eine Plakette vergeben, diese ersetzt nicht das Prüfprotokoll.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie mehr erfahren möchten.


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